Obwohl es bei in Deutschland abgeschlossenen Arbeitsverträgen nicht zwingend nötig ist, die Dokumente in die Muttersprache des Arbeitnehmers zu übersetzen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts Az. 5 AZR 252/12B vom 19.03.2014), ist es für viele Arbeitgeber wichtig, dass die Mitarbeiter den Vertragstext verstehen und genau wissen, was sie unterschreiben. Das betrifft sowohl ins Ausland expandierende Firmen als auch vorrangig in Deutschland agierende Unternehmen. Beide stehen vor der Schwierigkeit, die Regelungen der auf Deutsch verfassten Arbeitsverträge auch in Fremdsprachen nutzen zu können. Auch die Übersetzung von Kündigungen gehört zu diesem Themenbereich.
Kenntnis unterschiedlicher Rechtssysteme
Nicht nur gesetzliche Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land, auch die verschiedenen arbeitsrechtliche Fachbegriffe können dafür sorgen, dass Verträge gesondert angepasst werden müssen. Fehlt bestimmtes Vokabular in der Zielsprache, muss der Übersetzer eine Möglichkeit finden, dem Leser den Inhalt präzise zu vermitteln. Gerade bei juristischen Texten können Fußnoten helfen, um den Textfluss nicht zu unterbrechen.
Zusammenarbeit beenden – Übersetzung von Kündigungen
Kommt es zum Ende der Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter, muss auch ein Kündigungsschreiben formuliert werden. Auch dieses sollte für den Mitarbeiter verständlich sein und sollte ihm daher (zusätzlich) in seiner Muttersprache ausgehändigt werden. Eine maschinelle Übersetzung oder die eines Laien kann missverständlich sein oder gar fehlerhafte Formulierungen enthalten. Um dies zu vermeiden, arbeitet Leginda mit juristischen Fachübersetzern zusammen und nutzt das Muttersprachler-Prinzip, bei dem der Übersetzer in die eigene Muttersprache übersetzt. Bestimmte Feinheiten lassen sich nur so optimal formulieren und sorgen für eine geregelte Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Keine Musterverträge nutzen
Aus Kostengründen entscheiden sich gerade kleine Firmen oder Startups dafür, mit Musterverträgen oder -kündigungen aus dem Internet zu arbeiten. Diese müssen dann lediglich um einige Angaben ergänzt oder angepasst werden. Bei fehlenden Kenntnissen – seien diese sprachlich oder juristisch – können Fehler bei der Anpassung oder in sprachlichen Wendungen zu Missverständnissen und letztlich teuren Konsequenzen führen. Die Übersetzung eines arbeitsrechtlich relevanten Textes sollte daher immer von einem fachkundigen Übersetzer vorgenommen werden.
Dabei ist es nicht nötig, dass der Übersetzer selbst Jurist oder HR-Spezialist ist. Vielmehr sind es die sprachlichen und methodischen Kenntnisse gepaart mit einschlägiger Übersetzungserfahrung und Zusatzqualifikationen, die eine optimale Übertragung Ihrer juristischen Dokumente in die Zielsprache ermöglichen.