Den Abschluss eines Übersetzungsauftrags bildet nicht das Übersenden der fertigen Übersetzung an den Auftraggeber, sondern erst der folgende Schritt: die Abnahme der Übersetzung. Was das bedeutet und was Sie als Kunde tun müssen, damit Sie die Übersetzung abnehmen, klären wir hier.
Abnahme bei einer Übersetzung
Bei Übersetzungsaufträgen hat nicht nur der Übersetzer oder der Sprachdienstleister Pflichten, sondern auch der Auftraggeber. Eine der Aufgaben des Kunden ist die Lieferung der zu übersetzenden Inhalte, eine andere die Abnahme der Übersetzung. Dies ist bei Werkverträgen in § 640 I BGB geregelt; viele Übersetzungen werden im Rahmen eines Werkvertrags angefertigt. Es gibt die Möglichkeit, das Werk – also die erstellte Übersetzung – ausdrücklich anzunehmen oder stillschweigend (konkludent). Letzteres kann beispielsweise durch eine Fristsetzung in den AGB geschehen. Meldet sich der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht mit einer Beanstandung, gilt das Werk – die Übersetzung – als angenommen.
Die Abnahme der Übersetzung bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Tatsache, dass die Übersetzung vertragsgemäß angefertigt wurde. Außerdem folgt aus der Abnahme, dass der vereinbarte Preis fällig wird.
Bei den meisten Projekten stellt die Abnahme den letzten Arbeitsschritt dar.
Abnahme in den AGB
Wenn Sie zum ersten Mal eine Übersetzung bestellen, finden Sie alles, was es zur Abnahme zu wissen gibt, auch in den AGB Ihres Sprachdienstleisters. Die sollten Sie sich immer durchlesen und nicht nur das Häkchen im entsprechenden Feld setzen.
Bei Leginda findet sich die Abnahme der Übersetzungsleistung in Punkt 9 der AGB wieder:
„Die Abnahme der Übersetzungsleistung, einschließlich der Teilleistungen, ist Hauptpflicht des Kunden. […] Die Abnahme gilt nach herunterladen der Übersetzung bzw. Öffnen des Dokuments und Prüfung innerhalb von 24h nach Herunterladen/Öffnen durch den KUNDEN als erteilt.“
Bei anderen Übersetzern müssen Sie die Annahme manchmal ausdrücklich innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Außerdem können die Fristen bis zur Abnahme stark variieren: 7 oder 14 Tage sind hier genauso möglich wie kürzere Fristen. Sie sollten aber wissen, innerhalb welcher Zeit Sie mögliche Mängel melden und eine Überarbeitung fordern können.
Beanstandungen: Was wann gilt
Natürlich kann der Auftraggeber die Abnahme auch verweigern – allerdings nur dann, wenn das Werk nicht vertragsmäßig hergestellt wurde oder Mängel bestehen.
In diesem Fall muss der Kunde die Mängel benennen, damit der Übersetzer nachbessern – also die Mängel beseitigen – kann.
Wichtig ist, dass für die Beurteilung von Mängeln immer auch zugrunde gelegt wird, was bei der Auftragsvergabe abgesprochen wurde. Gerade darum sind die gute Planung und ein aussagekräftiges Briefing Punkte, die Sie nicht unterschätzen sollten.
Häufig ist es auch so, dass bei geringfügigen Mängeln die Abnahme nicht verweigert werden kann. Die Mängelbeseitigung gilt oft nur für erhebliche Mängel. Außerdem muss der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren. Das gilt sogar bei Eilaufträgen.
Scheitert die Nachbesserung, gibt es bei vielen Übersetzern die Möglichkeit, entweder eine weitere Korrekturrunde durch einen anderen Übersetzer einzufordern. Es ist aber auch schlicht möglich, dass ein Rücktritt vom Vertag angeboten wird.
Erhebliche Mängel: Mangelhafte Übersetzungen erkennen
Tatsächlich ist es für Laien manchmal gar nicht so einfach zu erkennen, ob eine Übersetzung gut ist oder nicht. Könnte man selbst professionell übersetzen, hätte man schließlich keinen Auftrag erteilt. Doch auch als Auftraggeber müssen Sie kein Sprachprofi sein, um eine gute (oder eben mangelhafte) Übersetzung zu erkennen.
Wurden beispielsweise vorab besprochene Fachtermini nicht verwendet, kann das ein erheblicher Mangel sein. Im Idealfall stellt der Kunde dem Übersetzer ein Glossar oder ähnliches zur Verfügung, in dem die üblicherweise im Unternehmen genutzten Begriffe und Fachwörter sowie der Übersetzung gelistet sind. Wenn nötig, kann das Glossar auch Erläuterungen und Bilder beinhalten – gerade im technischen Bereich ist das oft der Fall. Liegt bislang kein Glossar vor, kann das auch gemeinsam mit dem Sprachdienstleister erstellt werden.
Auch eine Häufung von grammatikalischen Fehlern kann dazu führen, dass eine Übersetzung als mängelbehaftet gewertet wird. Bei einem Text, der ins Deutsche bzw. in einer im Unternehmen des Auftraggebers gesprochenen Sprache übersetzt wird, lassen sich solche sprachlichen Mängel oft schnell erkennen.
Kann der Kunde das Dokument in der Zielsprache nicht verstehen, ist manchmal eine Rückübersetzung eine passende Option, um die Übersetzung zu prüfen. Achten Sie bei der Nutzung von Maschinenübersetzern aber darauf, ob die Daten dort gespeichert oder weiterverwendet werden. Aus Datenschutzgründen ist die Nutzung solcher Onlinedienste nicht ratsam.
Auf gute Kommunikation setzen
Grundsätzlich gilt aber: Waren Sie bislang mit der Kommunikation mit dem Übersetzer und dem gesamten Projektablauf zufrieden, lohnt sich oft auch eine Nachfrage. Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, wenden Sie sich an Ihren Projektmanager, um die Frage zu klären. Oft stecken simple Gründe hinter einem vermeintlichen Mangel – beispielsweise kulturelle Unterschiede zwischen Ausgangs- und Zielsprache.