Nach heutigem Verständnis umfasst die KJL sowohl Literatur, die für Kinder und Jugendliche geschrieben wird als auch andere literarische Werke, die von Kindern gelesen werden. Diese Erkenntnis kann anhand folgender Einträge aus deutschen Lexika und Einschätzungen von KJL-Forschern belegt werden:
„Kinder- und Jugendliteratur, Sammelbez. für bildlich-literar. Werke, die von Kindern und Jugendlichen bevorzugt (gelesen) werden. Ältere Darstellungen beschränken den Begriff K.- u. J. auf die Bücher, die eigens für Kinder und Jugendliche geschrieben wurden“ (Brockhaus, Band 7, 2001:333).
„Kinder- und Jugendliteratur, i. w. S. die Gesamtheit der von Kindern und Jugendlichen rezipierten Texte; i. e. S. die ausdrücklich für Kinder und Jugendlichen empfohlenen und publizierten Werke sowie die eigens für Kinder und Jugendliche verfassten Texte“ (Meyers Großes Taschenlexikon, Band 11, 2006).
[nbsp]„Unter Kinderliteratur kann man entweder Literatur verstehen, die für Kinder geschrieben und intendiert ist, oder Literatur, die von Kindern gelesen wird, ganz gleich ob sie nun für Kinder gedacht war oder nicht“ (Snell-Hornby, Hönig, Kussmaul, Schmitt, 2005:250 f.).
Auch Verena Rutschmann hält sich an diese Definition und unterscheidet die intentionale KJL, d. h. für Kinder und Jugendliche verfasste Literatur, von der Kinder- und Jugendlektüre, also die Werke, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden (vgl. Rutschmann, 1996:6 f.).
Nur in einem der herangezogenen Lexika ist noch eine Definition zu finden, die der alten Auffassung von KJL entspricht:
„Jugendbuch, Jugendliteratur, Kinderliteratur, für Kinder u. Jugendliche bestimmte u. geeignete Werke der Literatur, für Kinder geschrieben oder aus der volkstümlichen Dichtung (z. B. Märchen) oder Erwachsenenliteratur übernommen und bearbeitet. (…)“ (Das aktuelle wissen.de Lexikon, Band 11, 2004:77).