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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte ab 2013 eine verpflichtende Altersvorsorge für Freiberufler einführen. Für welche Form der Rente sich die Erwerbstätigen entscheiden – Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente –, ist ihnen dabei selbst überlassen. Vordergründig geht es darum, sie vor der Altersarmut zu bewahren. Bedenkt man, dass es Selbstständige gibt, die das Thema ausklammern und davon ausgehen, dass sie im Alter schon über die Runden kommen, ist dies eigentlich ein guter Ansatz.

Beleuchtet man die Überlegungen von der Leyens jedoch näher, fragt man sich – und wie steht es um die Jugendarmut? Die neue Regelung soll für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 30 Jahre alt sind. Für 30- bis 50-Jährige sind abgeschwächte Regeln geplant, und alle Freiberufler über 50 sind von diesem Gesetz komplett befreit. Außerdem sind Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte, die in berufsständigen Versorgungswerken versichert sind, Mitglieder der Künstlersozialkasse sowie Geringverdienter (unter 400 Euro monatlich) davon ausgenommen. Damit eine Grundversorgung im Alter gewährleistet ist, müssen mindestens 700 Euro Rente im Monat herauskommen, d. h. es müssen 250 bis 300 Euro monatlich eingezahlt werden. Dazu kommen außerdem noch 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.

Überlegt man nun, was ein freiberuflicher Übersetzer als Berufsanfänger verdient und welche Ausgaben zusätzlich auf ihn zukommen, fragt man sich, ob man sich als junger Mensch den „Luxus“ der Selbstständigkeit überhaupt leisten kann.

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