Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sich im Alltag zahlreichen Herausforderungen stellen. Bei der Erfahrung von Texten und Informationen hilft Braille, die „Blindenschrift“. Doch auch akustische Signale können blinde und sehbehinderte Personen unterstützen. An vielen Geldautomaten gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Kopfhörer einzustecken. So werden die Ansagen nicht von Umstehenden mitgehört und das Abheben von Geld kann auch ohne die Hilfe von Mitarbeitern des Kreditinstituts durchgeführt werden.
Standardisiertes Schriftsystem seit fast 200 Jahren
Bei der Brailleschrift werden Punkte dazu genutzt, Zeichen wie Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen dazustellen. Die Schrift wurde 1825 von dem Franzosen Louis Braille erfunden, der selbst in seiner Kindheit erblindete.
Ein Zeichen kann aus bis zu sechs Punkten – drei nach oben und zwei in die Breite – kombiniert werden. Die Punkte heben sich vom Papier ab und können so mit den Fingern ertastet werden. In der Brailleschrift gibt es keine Groß- und Kleinschreibung, aber durch festgelegte Zeichen vor einem Großbuchstaben oder einem groß geschriebenen Wort kann das trotzdem verdeutlicht werden.
Dabei gibt es zusätzlich weitere Darstellungsformen am Computer (mit acht Punkten, also einer Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten) und spezielle Notationen für Fachsprachen, beispielsweise in der Mathematik, der Musik oder bei Strickmustern. Auch andere Sprachen wie Englisch oder Französisch können mit Braille „gelesen“ werden. Das Erfassen von Texten in Braille dauert im Durchschnitt länger als das Lesen von regulärem Text.
Braille schreiben: Mit der Hand oder der Maschine
Der BrailleTranslator ermöglicht die Übersetzung von Texten in Brailleschrift. Für das Schreiben in Braille per Hand muss man allerdings spiegelverkehrt schreiben – erst beim Umdrehen des Blattes lassen sich die Punkte dann richtig ertasten. Außerdem gibt es Braille-Schreibmaschinen, bei denen die Punkte ins Papier gedrückt werden.
Damit die Punkte gut fassbar bleiben, ist außerdem eine bestimmte Mindestgröße erforderlich. Diese sorgt dafür, dass in Brailleschrift erstellte Dokumente deutlich länger und schwerer sind als die Version für sehende Menschen (Schwarzschrift). Die Braille-Kurzschrift sorgt hier jedoch für kürzere Texte und ist ebenfalls standardisiert.
Text vorlesen lassen
Bei der Erfassung von Geschriebenem helfen blinden und sehbehinderten Menschen aber auch Sprachausgabeprogramme. Hier kann beispielsweise der angezeigte Text auf einem Bildschirm vorgelesen werden –hier wird also umgekehrt, was beim Schriftdolmetschen für taube und hörbehinderte Personen passiert.