Wenn man sich als Übersetzer selbstständig machen möchte, braucht man zunächst v. a. Durchhaltevermögen, denn[nbsp] vor der Kundenakquise wartet auf den Existenzgründer der Bürokratiedschungel.
An erster Stelle ist es wichtig, sich richtig zu versichern. Am wichtigsten sind die Versicherungen gegen existenzbedrohende Risiken. Dazu gehören die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der Rechtsschutz ist darin enthalten. Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung können Sie meist zwischen unterschiedlichen Deckungssummen wählen und zusätzlich eine günstige private Haftpflichtversicherung mit abschließen, die auch für Ehepartner und Kinder gilt. Des Weiteren können Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- und Unfallversicherung wichtig für Sie sein.
Ein etwas umfangreicheres Thema ist die Krankenversicherung. Als hauptberuflich selbstständiger Kassenpatient muss man einen Jahresbeitrag von ca. 1900 EUR bezahlen. Wenn man sich nebenberuflich selbstständig meldet, d. h. nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeitet und monatlich nicht mehr als 365 EUR einnimmt, kann man über seinen Ehepartner oder andere Familienmitglieder mitversichert bleiben. Zusätzlich dazu darf man einen Minijob annehmen, jedoch dabei nicht mehr als 400 EUR monatlich verdienen. Als Selbstständiger können Sie sich auch privat krankenversichern. Doch Vorsicht ist geboten: Existenzgründer werden oft mit geringen Beiträgen angelockt, müssen aber später, vor allem im Alter, oft sehr hohe Beiträge bezahlen, da diese erhöht werden dürfen, Sie aber nicht wieder zur Krankenkasse wechseln können. Einmal privat versichert, immer privat versichert.
Auch um Ihre Altersvorsorge müssen Sie sich selbst kümmern und sollten sich umfangreich beraten lassen.
Als BDÜ-Mitglied können Sie mit den Versicherungspartnern des BDÜ vergünstigte Versicherungen abschließen. Den Jahresbeitrag des BDÜ kann man als freiberuflicher Übersetzer von der Steuer absetzen. Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass der BDÜ seine Mitglieder vierteljährlich aufnimmt. Es ist jedoch möglich, sich rückwirkend zu Beginn des letzten Quartals anzumelden.
Im nächsten Schritt müssen Sie für das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dazu ist es ratsam, sich einen Steuerberater zu nehmen. Nach ein paar Wochen Bearbeitungszeit bekommt man per Post seine Steuernummer sowie, falls beantragt, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeschickt. Verzichten Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie in Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und bis zum 10. jedes Monats eine Umsatzsteuervoranmeldung für den vorangegangenen Monat durchführen (z. B. bis zum 10.05.2011 für April 2011). Das Formular hierfür finden Sie unter www.elster.de. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer müssen Sie auf der Rechnung angeben, wenn Sie Aufträge aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft annehmen. Innerhalb Deutschlands können Sie Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.
Unterstützung von der Arbeitsagentur in Form einer Arbeitslosenversicherung können Sie nur erwarten, wenn Sie bereits arbeitslos gemeldet waren UND Arbeitslosengeld bezogen haben.
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