Ein Notar ist für viele Rechtsgeschäfte unabdingbar. Er beglaubigt und beurkundet Unterschriften und Dokumente und sorgt so bei Angelegenheiten mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für Sicherheit. Das betrifft beispielsweise Immobilienkäufe oder Firmengründungen. Ist der Klient der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, – das entscheiden entweder der Mandant selbst oder der Notar – muss das ebenfalls festgehalten werden. Außerdem kommt dann ein Dolmetscher zum Einsatz. Das ist keine freie Entscheidung der Beteiligten, denn so steht es im deutschen Beurkundungsgesetz.
Diese Anlässe fordern besonders häufig Dolmetscher beim Notar:
- Firmengründung
- Ehevertrag
- General- und Vorsorgevollmacht
- Kaufverträge (z. B. Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträge)
- Nachlassangelegenheiten
Wer darf beim Notar dolmetschen?
Für persönliche Termine, beispielsweise beim Arzt, greifen viele Leute auf Laien-Dolmetscher aus dem eigenen Umfeld zurück. Häufig sind es Kinder oder andere Angehörige, die als Sprachmittler fungieren. Beim Notar ist das aber aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert.
Es handelt sich bei den Urkunden oder Verträgen beim Notar um rechtliche Dokumente, die oft ganz andere Begriffe nutzen als die Alltagssprache. Schon für Muttersprachler ist es nicht immer einfach, alles auf Anhieb zu verstehen. Wer dann noch dolmetschen muss, ohne das Rechtssystem beider Länder ausreichend zu kennen, macht möglicherweise weitreichende Fehler. Durch den Einsatz geschulter Dolmetscher kann das vermieden werden.
Es ist zwar prinzipiell erlaubt, dass ein nicht-vereidigter Dolmetscher beim Notar tätig wird – auf die Vereidigung können nämlich beide Seiten verzichten. Üblich ist es aber dennoch, einen bereits vereidigten Dolmetscher hinzuzuziehen oder die Vereidigung vor Ort durchzuführen. Handelt es sich beim Dolmetscher nicht um einen vereidigten Dolmetscher, muss es trotzdem zwingend eine „neutrale Person“ sein, die mit den Beteiligten nicht in gerade Linie verwandt ist.
Ablauf des Notartermins
Der Notar fertig den Vertrag oder die Urkunde vor dem gemeinsamen Termin an. So kann auch der Dolmetscher das Dokument bereits vorab erhalten, um sich auf die Verdolmetschung vorzubereiten. Den Entwurf fordern der Mandant oder sein Dolmetscher beim Notar an. Darum ist es wichtig, den Dolmetscher mindestens 1-2 Wochen vor dem eigentlichen Termin zu beauftragen.
Beim Notar selbst ist es dann so, dass dieser das Dokument abschnittsweise verliest. Der Dolmetscher übersetzt dann mündlich konsekutiv oder liest die vom ihm angefertigte Übersetzung vom Blatt ab. Auf Wunsch kann die Übersetzung auch schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Neben der Übersetzung der Urkunde ist der Dolmetscher beim gesamten Termin Sprachmittler zwischen den Beteiligten und dem Notar.
Zum Schluss, nachdem alle Fragen geklärt wurden, unterzeichnen Notar, Mandant(en) und Dolmetscher die Niederschrift.
Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde, kann das der vereidigte Dolmetscher ebenfalls übernehmen. Bei einigen ausländischen Behörden wird zudem eine Überbeglaubigung oder Legalisation gefordert. Die können Sie beispielsweise bei Leginda erhalten.
Kosten für das Dolmetschen beim Notar
Ist der Mandant der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist grundsätzlich er selbst dafür verantwortlich, das „Problem“ zu beheben. Er beauftragt also den Dolmetscher und muss auch für den Einsatz bezahlen.
Dolmetscher werden bei m Notariatsdolmetschen nach Zeitaufwand, also pro Stunde oder Tag, bezahlt. Dazu gehört aber nicht nur die reine Anwesenheitszeit beim Termin, sondern auch die Fahrzeit. In manchen Fällen wird die Vorbereitungszeit zusätzlich aufgeführt – einkalkuliert ist sie aber in jedem Fall. Häufig muss eine Mindeststundenzahl beauftragt werden, damit der Dolmetscher den Auftrag ausführt.
Möchten Sie anschließend eine schriftliche Übersetzung des Vertrags oder eine Legalisierung, müssen Sie die zusätzlich bezahlen.
Warum einen professionellen Dolmetscher beauftragen?
Notarielle Verträge sind oft lang und nutzen Wörter, die selbst für Muttersprachler schwierig zu erfassen sein können. Nicht-Muttersprachler haben es hier noch einmal schwerer – und niemand sollte einen Vertrag unterschreiben, den er nicht versteht. Die rechtlichen Folgen können weitreichend sein und beispielsweise zum finanziellen Ruin führen.
Laiendolmetscher sind nicht darin geschult, juristische Fachbegriffe korrekt zu übersetzen und gegebenenfalls zu erklären. Oft ist ihnen auch nicht bewusst, dass sie wirklich alles sinngemäß und vollständig übersetzen müssen. Kommt es dann – oft erst Jahre später – zu Problemen, weil einer der Beteiligten nicht verstanden hat, was beim Notar geschah, ist es oft schon zu spät. In der Praxis ist es schwierig, im Nachhinein zu beweisen, dass der Dolmetscher nicht für den Einsatz geeignet war. Das Dokument behält seine Gültigkeit und die Beteiligten müssen mit den Folgen leben.
Damit so etwas nicht passiert, bereiten sich Berufsdolmetscher gründlich auf jeden Einsatz vor. Allgemein beeidigte (auch: ermächtigte oder öffentlich bestellte) Dolmetscher und Übersetzer haben einen allgemeinen Eid vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einen Innenbehörde abgelegt. Sie haben ihre fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen gewissenhaft, wahrheitsgetreu und vollständig übertragen, was gesprochen wird. Professionelle Dolmetscher fragen, ob der Kunde verstanden hat, was gemeint ist – und falls nicht, dolmetschen sie die Erläuterung des Notars.
Wie finde ich einen Notariatsdolmetscher?
Im Idealfall handelt es sich beim Dolmetscher um jemanden, der Erfahrung mit Rechtstexten hat und bereits allgemein beeidigt ist.
Um einen passenden Dolmetscher für den Notartermin zu finden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Manche Notare arbeiten für bestimmte Sprachkombinationen regelmäßig mit Dolmetschern zusammen, die sie empfehlen können.
Es gibt aber auch Datenbanken, in denen qualifizierte Dolmetscher gelistet sind. Diese Datenbanken können nach Ort oder Sprachkombination durchsucht werden, um schnell den richtigen Dolmetscher zu finden.
Diese Portale sind empfehlenswert:
- Justizportal Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Mitgliederdatenbank
- Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg
Kontaktieren Sie den Dolmetscher bereits einige Wochen vor dem eigentlichen Termin beim Notar. Schließlich muss er sich gewissenhaft auf den Einsatz vorbereiten.
Einige Notare bieten auch die Beratung in einer Fremdsprache an. Hier übersetzt er dann selbst. Das Hinzuziehen eines externen Dolmetschers ist dann nicht mehr nötig. Besprechen Sie das vorab mit Ihrem Notar.