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Gewährleistung bei Übersetzungen

Wer eine Übersetzung anfertigen lässt, sollte bei der Suche nach dem passenden Übersetzer oder der richtigen Übersetzungsagentur auch die AGB sichten. Denn hier zeigt sich häufig erst, wie kundenfreundlich ein Übersetzer wirklich ist. Das betrifft besonders die Gewährleistung bei Übersetzungen.

Was bedeutet Gewährleistung bei Übersetzungen?

Bei Gewährleistung handelt es sich um die Mängelhaftung. Enthält also die gelieferte Übersetzung Mängel, können sich für den Kunden daraus unangenehme Folgen ergeben. Das kann eine fehlerhaft übersetzte Gebrauchsanweisung für ein technisches Gerät oder eine mangelhafte Packungsbeilage für Arzneimittel sein, aber auch schlicht fehlende Fachterminologie oder falsche Grammatik.

Mängel liegen beispielsweise dann vor, wenn die gelieferte Übersetzung nicht der Beschreibung oder Vereinbarung entspricht und/oder sich nicht für den vereinbarten Zweck nutzen lässt. Wie Sie eine mangelhafte Übersetzung erkennen, hängt vor allem von den eigenen Sprachkenntnissen ab.

Welche Rechte der Kunde und welche Pflichten der Übersetzer hat, wenn der Gewährleistungsfall eintritt, hängt allerdings maßgeblich davon ab, welche Vertragsart ursprünglich gewählt wurde.

Welche Vertragsarten gibt es?

Grundsätzlich wird in Kaufverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Werkverträge und einige weitere Vertragsarten, wobei außer den genannten die weiteren für Übersetzungen unerheblich sind. Für all diese Vertragsarten ist gesetzlich festgelegt, wann, wie und in welchem Rahmen sie gelten. Das betrifft insbesondere Aspekte wie Rechte, Pflichten, Haftung, Garantie und Gewährleistung.

Welche Vertragsart für eine Vereinbarung gewählt wird, ist nicht immer eindeutig geregelt. Im Rahmen der Privatautonomie gilt überdies die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass in Deutschland jeder Verträge abschließen darf und dabei insoweit Freiheit genießt, wie nicht gegen zwingenden rechtlichen Vorschriften, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen wird. Der Vertragspartner kann natürlich seinerseits wieder entscheiden, ob er diesen Vertrag eingehen möchte. Kommt es später zu Rechtsstreitigkeiten, werden derartige Verträge dann genau geprüft und versucht, sie in eine typische Vertragskategorie einzuordnen, um den Fall besser entscheiden zu können.

Welche Auswirkungen hat die Vertragsart auf die Gewährleistung?

Je nachdem, welche Vertragsart gewählt wird, gibt es unterschiedliche Regelungen zur Gewährleistung.

Bei Kaufverträgen (nach §433 BGB) wird eine Ware, Dienstleistung oder ein Recht verkauft. Kaufverträge können auch dann abgeschlossen werden, wenn der Verkäufer die Kaufsache erst noch herstellen oder beschaffen muss. Trotzdem ist diese Vertragsart für Übersetzungen eher untypisch, wenn auch nicht unmöglich. Hier hat der Käufer bei Mängeln zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Ist diese nicht möglich, ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Preisminderung möglich. Dafür gilt eine Frist von 24 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes.

Bei Dienstverträgen laut §611 BGB, die beispielsweise auch Arbeitsverhältnisse betreffen, leistet der Auftragnehmer Dienste im Rahmen der getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber oder Kunde muss diese gemäß der vereinbarten Vergütung honorieren. Dienstverträge gelten nur für Dienste, nicht für Gegenstände. Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete nur die Arbeit bzw. die Bemühung, nicht aber den Erfolg. Diese Vertragsart betrifft besonders Ärzte oder Rechtsanwälte. Auch bei Übersetzungen wird diese Vertragsart gerne gewählt, was für den Kunden mitunter ärgerlich sein kann.

Werkverträge (nach §631 BGB) beziehen sich auf die Herstellung eines wie auch immer gearteten Werks durch den Unternehmer. Dabei ist der Erfolg entscheidend. Das betrifft beispielsweise durch Steuerberater zu erstellende Steuererklärungen (er muss nicht nur daran arbeiten, sondern sie auch machen und liefern), aber häufig auch Übersetzungen

Zur besonders schnellen Abwicklung gibt es noch den Handelskauf, bei dem die Gewährleistung auf 14 Tage reduziert wird.

Welcher Vertrag sollte bei Übersetzungen gewählt werden?

Die tatsächliche rechtliche Einordnung von Verträgen, die Übersetzungen betreffen, ist nicht abschließend geklärt. Bei bisherigen Streitigkeiten wurden Übersetzungen von Gerichten meist als Werkverträge eingeordnet, aber anbieten dürfen Übersetzer ihre Dienste auch gemäß anderer Vertragsarten.

Kundenfreundlichen Übersetzer wählen!

Als Auftraggeber einer Übersetzung sollte man immer darauf achten, einen Dienstleister mit kundenfreundlichen Vertragsregelungen zu wählen. Gerade der Handelskauf mit einer Gewährleistung von nur 14 Tagen ist bei tatsächlichen Mängeln nachteilig für Kunden, ebenso wie der Dienstvertrag.

Achten Sie darauf, einen Übersetzer zu beauftragen, der auch den Erfolg gemäß einem Werkvertrag schuldet und bei dem Sie genau wissen, welche Fristen für die Gewährleistung gelten. Bei Leginda  haben Verbraucher 24 Monate Zeit, Gewährleistungsansprüche zu stellen. Bei Unternehmern liegt der Zeitraum bei 12 Monaten. Mehr dazu lesen Sie in unseren AGB.

Beauftragen Sie jetzt Ihre Übersetzung!

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