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Kleinunternehmer-Regelung ja oder nein?

Wer sich als Übersetzer und/oder Dolmetscher selbstständig machen möchte, ist dazu verpflichtet, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und beim Finanzamt abzugeben. Darin müssen Sie sich – unter Punkt 7 – entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen oder darauf verzichten.

Ersteres ist nur möglich, wenn der gesamte Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro beträgt. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und ausweisen, was natürlich weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Einen Vorteil beim Kunden haben Sie allerdings höchstens bei Privatpersonen und Behörden, da alle anderen Auftraggeber ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sind. Es könnte eher als unprofessionell angesehen werden, keine Umsatzsteuer auszuweisen, da es den Eindruck vermitteln könnte, den Beruf „nebenher“, bzw. als Hobby auszuüben. Ein weiterer Nachteil dieser Option besteht darin, dass Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen (z. B. für Wörterbücher, Büromaterial, TM-Systeme etc.) nicht geltend machen können. Von daher sollte man vor der Entscheidung ggf. durchrechnen, was sich eher lohnt.

Optiert man gegen die Kleinunternehmer-Regelung, ist man für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Wie bereits erwähnt, ist man damit verpflichtet, die Umsatzsteuer in jeder Rechnung auszuweisen und zu berechnen, jedoch auch beim Einkauf der Ausstattung geltend zu machen. Des Weiteren müssen Sie (zumindest am Anfang) jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dies geschieht auf elektronischem Weg mithilfe des Elster-Formulars: https://www.elster.de/elfo_home.php

In der Regel gilt für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen der Umsatzsteuersatz von derzeit 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird bei „Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz erheben“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG) erhoben. Dies ist für Übersetzungen von urheberrechtlich geschützten Texten relevant, wie z. B. Buchübersetzungen.

Quellen:

– Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ), (2009), Erfolgreich selbstständig als Dolmetscher und Übersetzer – Ein Leitfaden für Existenzgründer

http://www.triacom.com/archive/triacom-info.2013-01.de.pdf

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=86E3024BB3A4D8591D6C

 

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