Wer eine Übersetzung in Auftrag gibt, bezahlt für eine fehlerfreie Übertragung des Texts in die Zielsprache. Wie Sie eine gute Übersetzung erkennen, haben wir Ihnen bereits erklärt. Was aber, wenn die Qualität der Übersetzung mangelhaft ist? Und wie definiert sich „mangelhaft“? Wir erklären Ihnen, wie Sie mangelhafte Übersetzungen erkennen.
Erstmals hat ein Gericht sich dazu ausdrücklich geäußert. Dabei ist „mangelhaft“ keineswegs mit der Schulnote gleichzusetzen, es geht vor allem darum, ob die Übersetzung mit Mängeln behaftet ist und inwiefern diese ausgeprägt sind.
Mängel bei einer Übersetzung
Als Werkvertrag wird bei einer Übersetzung der Erfolg geschuldet, die bloße Anfertigung seitens des Übersetzers (oder seines Subunternehmers) reicht nicht aus, um das Honorar einzufordern. Vielmehr muss auch die Qualität stimmen. Eine Beanstandung der Übersetzungsleistung ist dann möglich, wenn ein Sachmangel vorliegt, urteile das Amtsgericht Düsseldorf am 12.09.2016 (AZ 14 C 13/16).
Drei Punkte sind dabei besonders zu beachten: Die fehlende Verwendung von Fachterminologie ist ein Indiz für eine mangelhafte Übersetzung, vor allem dann, wenn bei der Auftragsvergabe die Nutzung bestimmter Begriffe festgelegt wurde. Außerdem ist bei der Beurteilung von Mängeln entscheidend, ob die Übersetzung sinnentstellend ist. Schließlich muss die Übersetzung auch sprachliche korrekt sein. Eine Häufung von grammatikalischen Fehlern kann so auch dazu führen, dass die Übersetzung als mangelhaft einzustufen ist.
Mangelhafte Übersetzungen erkennen
Wer der Zielsprache selbst nicht mächtig ist, erkennt eine mangelhafte Übersetzung nicht immer. Kunden sollten den Übersetzer oder die Agentur ansprechen, wenn sie fehlende Textpassagen oder falsch übersetzte Fachbegriffe vermuten.
Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht immer muss die Übersetzung fehlerhaft sein, teilweise sind es auch sprachbedingte oder kulturelle Gründe, die für Unterschiede zwischen dem Ausgangstext und der Zielsprachenversion sorgen und die Qualität keineswegs schmälern.
Was tun bei mangelhaften Übersetzungen?
Bei einer mangelhaften Übersetzung hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, also auf Überarbeitung des Textes. Dafür muss für die Nachbesserung eine Frist gesetzt werden, die dem Umfang angemessen ist.
Wenn die Nacherfüllung nicht zumutbar ist oder fehlschlägt, kann der Auftraggeber das Honorar kürzen. In Ausnahmefällen kann er sogar vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
Das Düsseldorfer Urteil bezog sich auf die mangelhafte Leistung eines Subunternehmers eines Übersetzers. Der Übersetzer hatte bei der Kontrolle die Mängel bemerkt. Eine Qualitätskontrolle der angefertigten Übersetzung sollte daher immer im Preis inbegriffen sein, damit der Kunde einen qualitativ guten Text erhält.