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Patente übersetzen: So gelingt die Patentübersetzung

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht und bezieht sich auf eine technische Erfindung, konkret auf Erzeugnisse oder Verfahren. Wer ein gültiges Patent in einem Land oder einer Region besitzt, kann so bestimmen, wer die eigene Erfindung gewerblich nutzen darf. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung des Verfahrens, die Herstellung und der Verkauf des Produkts oder dessen Einfuhr. Warum und wann eine Patentübersetzung sinnvoll ist, zeigen wir Ihnen heute.

Was bietet ein Patent?

Wer das Patent für eine Erfindung besitzt, kann dieses Recht auch handeln oder die Nutzung lizenzieren. Patente haben eine bestimmte Gültigkeit (maximal 20 Jahre), während der die Erfindung exklusiv genutzt werden darf – gleichzeitig wird die Erfindung aber durch das Patent auch öffentlich zugänglich. Nicht alle Erfindungen können patentiert werden, hierfür gibt es in Deutschland bestimmte Voraussetzungen (§ 1 PatG):

  • die Neuheit der technischen Erfindung
  • das Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
  • die gewerbliche Anwendbarkeit

Wer kein Patent anmelden möchte oder die Hürden dafür scheut, kann seine Neuerung auch ohne Patent veröffentlichen, sodass sie von jedem genutzt werden kann. Alternativ ist ein Schutz als Gebrauchsmuster möglich, sofern es sich um ein Produkt und kein Verfahren handelt. Das geht schneller, ohne Prüfung für Schutzvoraussetzungen, ist kostengünstiger, aber nur für zunächst drei Jahre möglich.

Was ist eine Patentübersetzung?

Zur Patentübersetzung gehört die Übersetzung aller fremdsprachigen Dokumente, die im Rahmen der Patentanmeldung eingereicht werden. Dazu gehören auch Dokumente zum Stand der Technik, die Produktbeschreibung, Patentansprüche, Gutachten, Prüfungsbescheide, Einspruchsschreiben, Lizenzverträge oder die Korrespondenz rund um die Patentierung Ihrer Erfindung. Oft gehören auch Schaubilder oder Illustrationen zur Patentübersetzung, die ebenfalls detailliert erfasst und sprachlich korrekt übertragen werden müssen.

Die Übersetzung für ein in Deutschland anzumeldendes Patent muss von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt werden oder von einem Rechtsanwalt bzw. Patentanwalt beglaubigt werden (§ 14 PatV). In anderen Ländern können abweichende Regelungen gelten.

Diese Besonderheiten gibt es bei der Patentübersetzung

Eine Patentanmeldung erfordert nicht nur gute allgemeine Sprachkenntnisse des Übersetzers, sondern ein tiefes technisches Verständnis des jeweiligen Fachbereichs, um die im Patent beschriebenen Produkte oder Verfahren zu verstehen und angemessen übersetzen zu können. Hierbei ist es wichtig, die korrekte Terminologie zu nutzen. Oft gibt es in den einzelnen Sprachen bestimmte Formulierungen, die in Patentschriften typisch sind und genutzt werden müssen.

Darüber hinaus sollte ein Übersetzer für den Bereich Patentrecht Kenntnisse über die Vorgaben, Normen und Vorgänge bei der Patentanmeldung im jeweiligen Bestimmungsland verfügen: Beispielsweise besteht jeder Patentanspruch aus einem Satz, der nicht unterbrochen werden darf – schon ein falsches Satzzeichen kann die Patentübersetzung also unbrauchbar machen. Sie sollten sich daher auf einen Profi verlassen und niemals auf eine günstige Inhouse-Lösung zurückgreifen, bei der ein Kollege mit Kenntnissen der jeweiligen Sprache die Patentübersetzung übernimmt.

Häufig ist bei einer Patentübersetzung eine enge Absprache zwischen Übersetzer und Erfinder erforderlich, um Unklarheiten rechtzeitig zu beseitigen und die Patentübersetzung rechtssicher anfertigen zu können. Das gilt besonders, wenn Fehler bereits im Ausgangstext vorhanden sind.

Ist die Übersetzung von Patenten überhaupt notwendig?

In Deutschland ist es erforderlich, dass eine Patentanmeldung schriftlich und in deutscher Sprache erfolgt. Schon hier zeigt sich, warum eine Patentübersetzung erforderlich ist: Für ausländische Erfindungen kann ein Schutz in Deutschland nur erwirkt werden, wenn die Anmeldung für das Patent auf Deutsch stattfindet.

Grundsätzlich kann die Übersetzung auch nachgereicht werden. Über die Frist informiert das Deutsche Patent- und Markenamt: Bei Patentanmeldungen in englischer und französischer Sprache liegt die Frist beispielsweise bei 12 Monaten, in anderen Sprachen ist sie meist (deutlich) kürzer. Komplette Ausnahmen gibt es aber nicht, eine Übersetzung der Patentanmeldung ins Deutsche ist immer nötig.

Auch in anderen Ländern gilt, dass die Patentanmeldung in der Landessprache (oder einer der Landessprachen) erfolgen muss. Für ein EU-Patent darf beispielsweise eine Anmeldung in einer der Amtssprachen, also auf Deutsch, Englisch oder Französisch, eingereicht werden.

Maschinelle Übersetzung bei der Patentübersetzung

Falls Sie überlegen, eine maschinelle Übersetzung anfertigen zu lassen, um Ihr Patent einzureichen, gibt es mehrere Gründe, die dagegen sprechen. Der gewichtigste ist wohl der Datenschutz, denn schließlich müssen neu eingereichte Patentanmeldungen eine Neuerung enthalten, die bislang nicht veröffentlicht wurde. Die meisten Anbieter für maschinelle Übersetzungen lassen sich jedoch in ihren AGB das Recht einräumen, Ihre eingegebenen Daten für Trainingszwecke der Maschine zu nutzen. Insofern könnte das Wissen um Ihre Erfindung verbreitet und das Kriterium der Neuheit somit zunichte gemacht werden.

Wo hingegen maschinelle Übersetzungen gut geeignet sind, ist die Informationsbeschaffung. Das Europäische Patentamt (EPA) und Google haben gemeinsam die Lösung „Patent Translate“ entwickelt, um Patentdokumente verstehen und übersetzen lassen zu können.

Wie viel kostet eine Patentübersetzung?

Wie auch bei anderen Übersetzungsarten lässt sich der Preis für eine Patentübersetzung nicht pauschal benennen.

Wichtige Faktoren für den Preis sind:

  • Sprachkombination
  • Fachgebiet
  • Umfang der zu übersetzenden Inhalte
  • Dringlichkeit der Übersetzung

Wenn Sie Ihre Übersetzung der Patentanmeldung oder weiterer Dokumente über unser Online-Portal bestellen, kann der Preis in vielen Fällen in Echtzeit kalkuliert werden. Haben Sie Dokumente bereitgestellt, die nicht durch das System gelesen werden können, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Ihre Erfindungen und Verfahren sind bei uns stets sicher. Lesen Sie hier, warum Sie keine Übersetzung per E-Mail beauftragen sollten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme zur Patentübersetzung und beantworten Ihnen gerne noch offene Fragen!

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